Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der aktiven Erinnerungsarbeit und Gedenkpolitik gesetzt! #gedenkdiensterhalten
Die prekäre Förderung für Gedenkdienstleistende im Ausland wurde endlich verbessert. Durch beschlossene Novellierung des Freiwilligengesetzes kann das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Freiwilligen im Ausland nun mit 1,2 Millionen Euro fördern. Gedenkdienst darf kein Privileg sein und steht nun allen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern offen. In kommenden Monaten werden uns stark bei der Umsetzung der genauen Modalitäten einsetzen.
Mehr Informationen dazu finden sich in unserer Presseaussendung!
Foto: ©Verein GEDENKDIENST, 2017