Was fordern wir?

Finanzielle Rahmenbedingungen verbessern!

Seit 25 Jahren tragen wir als Verein GEDENKDIENST durch unser historisch-politisches Bildungsprogramm und die Entsendetätigkeit von jährlich 20 jungen und engagierten Gedenkdienstleistenden zur Erinnerungskultur und Gedenkpolitik im In- und Ausland bei. Nur dank zahlreicher ehrenamtlicher AktivistInnen können wir dies auf einem kontinuierlich hohen Niveau umsetzen. Trotz stetig anwachsender Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber Gedenkdienstleistenden, Einsatzstellen und österreichischen Behörden gibt es für unsere Arbeit als Trägerverein keine Basissubventionierung seitens der Republik.

Förderung für Gedenkdienstleistende erneut gekürzt!

Da ein Gedenkdienst an sich nicht entlohnt wird, sollte die staatliche Fördersumme idealerweise die anfallenden Kosten (also Versicherungsbeiträge, Visa-Kosten, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten, etc.) unserer Gedenkdienstleistenden abdecken. In den letzten Jahren wurde die Fördersumme immer wieder gekürzt und betrug ab dem Jahrgang 2014/2015 pro Person nur mehr 9.000 Euro. Im kommenden Jahrgang 2017/2018 erhält jede und jeder Gedenkdienstleistende nur noch einen max. Betrag von 8.640 Euro. Mit 2016 erhöhten sich zudem die Sozialversicherungsbeiträge um ca. 35 %. Damit verkürzt sich die real verfügbare monatliche Summe drastisch. An vielen Einsatzstellen sind außerdem kostspielige Zusatzversicherungen (Sozial- und Zusatzversicherung in Summe etwa 2.348 Euro) notwendig. Nach Abzug dieser Versicherungskosten bleiben unseren Gedenkdienstleistenden nur rund 525 Euro monatlich für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten. Sie sollen demnach mit einer Summe einen Gedenkdienst im Sinne der Republik Österreich leisten, die sogar weniger als die Hälfte der Armutsgefährdungsschwelle ausmacht.[1]

Entwicklung Förderung seit 09_v3

Dies ist eine weitere drastische Verschlechterung der ohnehin schon prekären Situation! Unsere Gedenkdienstleistenden sind bereits jetzt massiv auf private Ersparnisse sowie familiäre Unterstützung angewiesen, um sich einen Gedenkdienst überhaupt leisten zu können. Doch während die Lebenshaltungskosten an den Einsatzorten Jahr für Jahr steigen, wird die Förderung nun erneut gekürzt und ein Gedenkdienst ist damit kaum mehr leistbar.

Wir fordern eine Förderung pro Gedenkdienstleistender und Gedenkdienstleistendem von mindestens 13.000 Euro! Die Republik Österreich muss ihre historisch-(gesellschafts-) politische Verantwortung wahrnehmen und Gedenkdienst fair und angemessen finanzieren!

Einkommensgrenzen und andere Hürden

Die Förderwürdigkeit einer interessierten Person für Gedenkdienst soll laut Vorgaben des BMASK vom Jahresbruttoeinkommen eines gesamten Haushaltes, insbesondere der Eltern, abhängig sein. Die Förderung für Gedenkdienste durch das BMASK wurde im Freiwilligengesetz (FreiwG) an die soziale Bedürftigkeit geknüpft: § 27a FreiwG: „[…] Diese Zuwendungen sind in erster Linie für die Mehrkosten aufgrund des Auslandsaufenthaltes wie Reisekosten und Versicherungen der Teilnehmer/innen unter Beachtung der sozialen Bedürftigkeit der Teilnehmer/innen zu verwenden.“[2] Das BMASK interpretiert dies zu einem „Alles-oder-Nichts-Kriterium“: Bei Personen, die bei den Eltern/einem Elternteil wohnhaft sind, wird für die Förderwürdigkeit das Gesamteinkommen des Haushaltes herangezogen[3], welches gewisse jährliche Grenzen nicht übersteigen darf. Durch die geänderten Rahmenbedingungen im Freiwilligengesetz und Förderungsvertrag steigt die administrative Mehrbelastung weiter, da wir uns mit noch mehr Formularen, Anerkennungen und Berichten auseinandersetzen müssen.

Das Einkommen der Eltern oder eines Elternteils darf kein entscheidendes Kriterium für die Finanzierung eines Gedenkdiensts einer volljährigen Person sein! Nicht selten entscheiden sich junge Menschen zu einem solchen Dienst, werden aber von ihren Familien aus politischen oder privaten Gründen nicht unterstützt. In diesem System wären sie jedoch von ihnen noch stärker abhängig, als sie es aufgrund der sinkenden Finanzierung ohnehin schon sind. Aktive Erinnerungskultur darf nicht durch Einkommensgrenzen verunmöglicht werden. Wir fordern die Abschaffung von Einkommensgrenzen bei der Förderung von Gedenkdienstleistenden!

Gedenkdienst muss aufgrund der politischen Verantwortung Österreichs für alle Menschen im Sinne der Gleichbehandlung ermöglicht werden – ohne zusätzliche Hürden! Es ist die gesellschaftspolitische Aufgabe der Republik Österreich aktive Erinnerungskultur und Gedenkpolitik, unabhängig vom Einkommen der Eltern, zugänglich zu machen und für eine angemessene Finanzierung Sorge zu tragen!

 


[1] Die Armutsgefährdungsschwelle betrug 2015 13.956 Euro Nettohaushaltseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, das sind 1.163 Euro pro Monat (12 Mal). https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/index.html (31.12.2016).

[2] BGBl. I, Nr. 144, 2015.

[3] Bei Personen, die bei den Eltern/einem Elternteil wohnhaft sind, wird für eine Förderwürdigkeit das Gesamteinkommen des Haushaltes, welches 75.000 Euro brutto pro Jahr nicht übersteigen darf, herangezogen. Bei SelbsterhalterInnen liegt diese Einkommensgrenze bei 25.000 Euro brutto pro Jahr. In begründeten Fällen kann das Ministerium von der Einkommensgrenze Abstand nehmen.